- Kulturelle und territoriale Vielfalt bis zum Zeitalter der Revolution
- Von den verachteten "Fröschefressern" zu den "besten Deutschen": Zur Geschichte der Hugenotten in Deutschland
- Migrationen und kultureller Austausch seit 1815
- Wirtschaftliche Migration, politisches Exil und soziale Kritik: Deutsche in Paris im 19. Jahrhundert
- Minderheiten, Immigranten und Integration in Frankreich
- Einführung in das Thema
- Demographische Umbrüche in Deutschland seit 1960
- "Ich nix deutsch!" - Die Anwerbung von Gastarbeitern
- Die (Spät-)Aussiedler
- Asylbewerber, Flüchtlinge und Ausländer ohne Aufenthaltsstatus
- Problemfelder der Integration: Schule und Ausbildung
- Problemfelder der Integration: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
- Soziale Integration: Ziele, Wege, Probleme
- Die Auseinandersetzung um eine gesetzliche Regelung der Zuwanderung
- Laizität und Religionen im heutigen Frankreich
- Gesellschaftsvergleiche
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- Begegnungen im Alltag
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'Aufenthaltsrecht in Deutschland'
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Aufenthaltsrecht in Deutschland
Unter den Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung fallen vier unterschiedliche Aufenthaltsrechte:
- Eine Aufenthaltserlaubnis ist an keinen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden. Sie kann befristet erteilt werden mit der Möglichkeit der Verlängerung. Sie wird unbefristet verlängert, wenn der Ausländer seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis hat, die erforderliche Arbeitserlaubnis besitzt, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann, über ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familie verfügt und kein Ausweisungsgrund gegen ihn vorliegt.
- Eine Aufenthaltsbewilligung wird erteilt, wenn Zweck und zeitliche Begrenzung des Aufenthalts eindeutig definiert sind (z.B. Studium in Deutschland)
- Eine Aufenthaltsbefugnis kann Ausländern aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt werden.
- Die Aufenthaltsberechtigung ist unterhalb der Staatsbürgerschaft der am besten gesicherte Status für Ausländer. Sie erhalten damit ein unbefristetes an keine Bedingungen geknüpftes Bleiberecht.
(aus: Informationen zur politischen Bildung, Nr. 237 Ausländer, 1992, S. 8)