- Vorbemerkung
- Grundzüge des bundesdeutschen Föderalismus
- Der Bundesrat im Gesetzgebungsprozess
- Eine All-Parteien-Koalition durch den Bundesrat?
- Politikverflechtung im kooperativen Föderalismus
- Reformüberlegungen
- Zentralstaat
- Die Regionen
- Die Departements
- Die Gemeinden
- Probleme im dezentralisierten Einheitsstaat
- Literaturhinweise
- Vom gallischen "pagus" zur "région de programme" - Territorialpolitischer Wandel in Frankreich
- Frankreich auf dem Weg vom Zentralismus zur Dezentralisierung?
- Grenzüberschreitende Probleme und Kooperation
- Regionale Beispiele
- Paris & Berlin - Hauptstadtporträts
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Föderalismus
Der Begriff [1] ist vom lateinischen Wort "foedus" (Bündnis) abgeleitet. Der Bundesstaat besteht aus mehreren Gliedstaaten, die ihre Eigenständigkeit behalten. Die Föderation besitzt also ein einheitliches Staatsgebiet, eine nach außen einheitliche Staatsgewalt und ein Staatsvolk, dessen Bürger mit gleichen Rechten überall im gesamten Staatsgebiet leben können. Die Staatsgewalt ist im Rahmen der vertikalen Gewaltenteilung zwischen dem Bund und im unseren Fall den 16 Gliedstaaten aufgeteilt. Historisch gesehen besitzt der Föderalismus eine lange Tradition in Deutschland, die sich - mit Einschränkungen - bis ins Mittelalter zurückverfolgen lässt. In der Neuzeit kannten insbesondere der 1867 gegründete Norddeutsche Bund [2] unter Führung Preußens und das 1871 geschaffene Kaiserreich [3] , aber auch dieWeimarer Republik [4] ab 1919 eine föderative Ordnung. Folglich konnten die drei westlichen Siegermächte bei der Schaffung der Bundesrepublik auf entsprechende Traditionen zurückgreifen.
Abbildung 2:
Der Föderalismus hat in Deutschland eine lange Tradition, was sich auch in der Karte des Deutschen Reiches von 1871 widerspiegelt.
Internet-Quelle [5]