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'Eine All-Parteien-Koalition durch den Bundesrat?'
 
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Eine All-Parteien-Koalition durch den Bundesrat?

Seit Anfang 2003 besitzt die CDU/CSU nach Stimmengewinnen bei mehreren Landtagswahlen die Mehrheit im Bundesrat, während sie im Bundestag die größte Oppositionspartei ist. Schon früher hatte die Bundesrepublik Deutschland eine ähnliche Konstellation erlebt, als die CDU/CSU in den siebziger Jahren im Bundesparlament in der Opposition, in der Länderkammer dagegen über eine sichere Mehrheit verfügte. Diese besondere Lage provozierte die Streitfrage, inwieweit die Länderkammer, sofern in ihr eine andere Mehrheit als im Bundestag vorhanden ist, legitimiert sei, gegebenenfalls Entscheidungen des Bundesparlaments aufzuheben, wie dies ja bei allen zustimmungspflichtigen Gesetzen möglich ist. Der Bundesratsmehrheit wurde damals von der regierenden SPD und ihrem liberalen Koalitionspartner vorgeworfen, mit ihrer Mehrheit den Wählerwillen zu verfälschen.

Abbildung 6:

Mitwirkung des Bundesrates bei der Gesetzgebung (Gesetzentwürfe) der Bundesrepublik 1949 - 2003

 

 

 

Internet-Quelle

In der Tat zwang der Bundesrat über den Weg des Vermittlungsverfahrens die SPD/FDP-Regierungs-Koalition zu teilweise deutlichen Änderungen von Bundesgesetzen. Das Gleiche wiederholte sich gegen Ende der Amtszeit von Bundeskanzler Kohl zu Gunsten der SPD und erneut seit Anfang 2003 zum Vorteil der CDU/CSU. Beide Seiten zeigten jedoch - entgegen dem in den Medien verbreiteten Eindruck - ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft, so dass kaum ein Gesetz scheiterte. Das heißt, parteipolitisch motivierte Differenzen konnten in den meisten Fällen überwunden werden, eine bloße Oppositions- oder Obstruktionspolitik fand nicht statt. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung respektiert die neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und ist ständig um Kompromisse bemüht. Damit akzeptiert sie letztlich einmal den Wunsch der Wähler, über Landtagswahlen die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates zu verändern; zum anderen nimmt sie es hin, dass der Bundesrat bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen zu einem Instrument der Opposition werden kann. Daraus ergibt sich für sie der Zwang, mit der Länderkammer in grundlegenden politischen Problemfeldern Einvernehmen zu erzielen.

Hilfreich kann für die Bundesregierung dabei die wirtschaftliche Situation in den Neuen Bundesländern sein. Hatte sich schon bei früheren Gelegenheiten gezeigt, dass sich das Abstimmungsverhalten der Länder in wirtschaftlichen und finanzpolitischen Fragen nicht immer an den Parteigrenzen, sondern auch an ihren jeweiligen Interessen orientiert, so wurde dies erneut bei der Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung Anfang 1992 deutlich: Das von einer Koalition von SPD/FDP und Bündnis'90/Die Grünen regierte Land Brandenburg scherte aus der Ablehnungsfront der übrigen von der SPD geführten Länder aus und verschaffte damit den CDU/CSU regierten Ländern (und der Bundesregierung) die erforderliche Mehrheit.

Ein solches Verhalten zeigt, dass einzelne Bundesländer auch bei wichtigen Entscheidungen dazu neigen, parteipolitisch motivierte Fronten im Bundesrat zugunsten der eigenen Handlungsfähigkeit unberücksichtigt zu lassen und damit die offizielle Parteilinie zu unterlaufen. Unabhängig von den bestehenden Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat hat jede Bundesregierung auf die Vorstellungen und Vorschläge der Bundesländer Rücksicht zu nehmen, sofern es sich um Zustimmungsgesetze handelt. Folglich haben alle Bundeskanzler immer großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der Länder gelegt. Länderwünsche werden bei der Gesetzgebung im Allgemeinen schon frühzeitig berücksichtigt, um unnötige Konflikte zwischen dem Bund und den Ländern zu vermeiden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Bundesrat sich weder zu einem Erfüllungsgehilfen der Bundesregierung noch zu einem Obstruktionsinstrument der Opposition entwickelt hat. Er nimmt heute bei aller parteipolitischen Differenz zwischen Bundestag und Bundesratsmehrheit seine verfassungsmäßigen Rechte wahr und achtet viel eher auf die Interessen der Länder als auf diejenigen der einzelnen Parteiführungen, es sei denn, es handelt sich um politische Grundüberzeugungen.

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