- Vorbemerkung
- Föderalismus
- Grundzüge des bundesdeutschen Föderalismus
- Der Bundesrat im Gesetzgebungsprozess
- Eine All-Parteien-Koalition durch den Bundesrat?
- Politikverflechtung im kooperativen Föderalismus
- Reformüberlegungen
- Zentralstaat
- Die Departements
- Die Gemeinden
- Probleme im dezentralisierten Einheitsstaat
- Literaturhinweise
- Vom gallischen "pagus" zur "région de programme" - Territorialpolitischer Wandel in Frankreich
- Frankreich auf dem Weg vom Zentralismus zur Dezentralisierung?
- Grenzüberschreitende Probleme und Kooperation
- Regionale Beispiele
- Paris & Berlin - Hauptstadtporträts
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Die Regionen
Die 22 Regionen, die schon zu Beginn der V. Republik als reine Verwaltungseinheiten errichtet worden waren, erhielten durch die Dezentralisierungsgesetzgebung den Status von selbstständigen Gebietskörperschaften. Ebenso wie die Gemeinde- und die Departementsräte werden seit 1986 die regionalen Vertreter, die Regionalräte, für jeweils sechs Jahre bestellt - allerdings nach der Verhältniswahl mit Listen auf Departementsebene. Ab 2004 wird ihre Amtsdauer auf fünf Jahre begrenzt; die Regionalräte werden dann auch nach einem Mischsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahl bestellt, um klare Mehrheiten zu ermöglichen. Aus ihrer Mitte wählen sie anschließend für die gesamte Legislaturperiode den Regionalratspräsidenten und seine Vizepräsidenten. Der Regionalrat tritt wenigstens einmal pro Trimester zusammen. Die Anzahl der Regionalräte schwankt zwischen 43 Mitgliedern in der Franche-Comté und im Limousin sowie 209 in der Ile-de-France.
Der Regionalratspräsident, der während seiner Amtszeit nicht gestürzt werden kann, ist Chef des Verwaltungspersonals. Zu seinen wichtigsten Befugnissen zählen die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Regionalrates. Er kann den Vizepräsidenten, die einzelne Abteilung wie z.B. diejenige für Finanzen oder Erziehung leiten, einen Teil seiner Kompetenzen übertragen. Ein Wirtschafts- und Sozialrat, dessen Mitglieder von verschiedenen Verbänden und öffentlichen Einrichtungen ernannt werden, hat beratende Funktion.
Abbildung 17:
Die administrative Gliederung Frankreichs in Departements und Regionen
Internet-Quelle [1]
Der Zentralstaat ist in jeder Region durch einen Regionalpräfekten vertreten, der in Personalunion auch der staatliche Repräsentant in dem Departement ist, in dem sich die regionale "Hauptstadt" befindet. Beschlüsse des Regionalrates werden von ihm nachträglich, d.h. nach ihrer Verabschiedung kontrolliert. Damit ist - wie auch im Departement - die jahrhundertlange Vorabkontrolle (die sogenannte "tutelle") abgeschafft worden. Nunmehr konzentriert sich die nachträgliche Kontrolle der Präfekten in den Regionen und Departements auf die Verwaltung- und Finanzentscheidungen dieser Gebietskörperschaften. Gravierende Konflikte zwischen beiden haben sich bislang nicht ergeben. Sowohl dem Vertreter der Zentralmacht als auch den Präsidenten der Regional- wie der Departementsräte ist an einer guten Kooperation gelegen.
Die Zuständigkeiten der Regionen konzentrieren sich vor allem auf den ökonomischen Bereich. So sollen sie durch die Ansiedlung von Unternehmen und durch Beihilfen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen die wirtschaftliche Entwicklung der Region fördern. Daneben sind sie für den Bau der Gymnasien, ihr größter Ausgabenposten, für verschiedene kulturelle Bereiche wie Museen und für den Unterhalt von Kanälen sowie Binnenhäfen, ferner für Infrastrukturmaßnahmen zuständig. Bei der Abfallbeseitigung haben sie mit den Departements zusammenzuarbeiten. Außerdem wurden ihnen 1994 weitere Kompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung übertragen. Daneben arbeiten die Räte den Regionalplan aus, der anschließend mit den staatlichen Stellen abgestimmt wird und die Basis für die Planungsverträge bildet, die der Staat mit den Regionen zur regionalen Wirtschaftsförderung abschließt. Zur Kontrolle der regionalen Haushalte wurden in jeder Region Rechnungshöfe (Chambres régionales des comptes [2] ) eingerichtet, denen auch die Rechnungskontrolle für die kommunalen und departementalen Budgets obliegt.
An Finanzmittel stehen ihnen, neben den Transferzahlungen des Staates und einem Anteil an den vier Kommunalsteuern (Wohnraumsteuer [in Deutschland unbekannt], Gewerbesteuer, Steuer auf bebaute und unbebaute Grundstücke) in Höhe von 3 Milliarden Euro, die Gebühr für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mittlerweile abgeschafft) sowie die Führerscheingebühr zu. Insgesamt ist jedoch ihr Anteil an Einnahmen wie an Gesamtausgaben aller Gebietskörperschaften der geringste. Die Höhe der Regionalhaushalte ist äußerst unterschiedlich und zugleich bezeichnend für die zahlreichen bislang ungelösten Probleme, die durch die Dezentralisierung des Jahres 1982 geschaffen wurden. So konnte die Region Ile-de-France im Jahre 2001 über insgesamt 2,17 Milliarden Euro verfügen, während sich das Limousin mit knapp 182 Millionen Euro begnügen musste. Der Durchschnittshaushalt der Regionen (ohne Ile-de-France und Rh?ne-Alpes) betrug nur etwa 400 Millionen Euro.
Unterschiedliche Bevölkerungsgrößen und Wirtschaftskräfte haben folglich zu krassen Gegensätzen in der finanziellen Ausstattung der Regionen geführt. Eine Art horizontalen Finanzausgleich zwischen armen und reichen Regionen gibt es nicht. Die vertikalen Zuwendungen aus Paris gleichen die Budgetdiskrepanzen nur teilweise aus. Wirtschaftlich prosperierende Regionen vermochten sich kontinuierlich weiterzuentwickeln, während finanzschwache keinen Ausweg aus der Rückständigkeit fanden und deshalb durch Abwanderungsbewegungen zusätzlich benachteiligt werden. Eine Zusammenlegung benachbarter Regionen im Sinne einer Bündelung der vorhandenen Kräfte wird zwar gefordert, jedoch stoßen solche Vorschläge auf den erbitterten Widerstand regionaler Eliten, die um ihre Pfründe und Mandate bangen. Einen besonderen Status genießen die sog. DOM-TOM [3] , die zu Frankreich gehörenden überseeischen Departements [4] und Territorien (1). Ihre Bürger sind den Bewohnern im Mutterland völlig gleichgestellt.
Abbildung 18:
Die überseeischen Gebiete Frankreichs haben einen unterschiedlichen Status. Unterschieden wird zwischen Departements, Territorien und überseeischen Gebietskörperschaften
(Farbgravur von Paul André Basset, 1796)
Internetquelle [5]
Zuständigkeitsbereiche der Gebietskörperschaften
Bereich | Gemeinde | Departement | Region |
Soziale Fürsorge |
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Schulen |
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Transport |
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Kultur |
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Stadtent- wicklung |
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Umweltschutz |
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Öffentliche Verkehrswege |
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Wohnungs- wesen |
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Quelle: Udo Kempf: Von de Gaulle bis Chirac, Wiesbaden 1997, S. 295
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Anmerkungen
(1) Überseedepartements sind: Guadeloupe, Martinique, Guyane und La Réunion; Überseeterritorien sind: Neukaledonien, Französisch Polynesien, Wallis und Futuna (westlich von Samoa) und die menschenleeren Terres Australes et Antarctiques; hinzu kommen zwei Collectivités territoriales: Saint-Pierre-et-Miquelon von der kanadischen und Mayotte vor der ostafrikanischen Küste.