- Vorbemerkung
- Föderalismus
- Grundzüge des bundesdeutschen Föderalismus
- Der Bundesrat im Gesetzgebungsprozess
- Eine All-Parteien-Koalition durch den Bundesrat?
- Politikverflechtung im kooperativen Föderalismus
- Reformüberlegungen
- Zentralstaat
- Die Regionen
- Die Departements
- Probleme im dezentralisierten Einheitsstaat
- Literaturhinweise
- Vom gallischen "pagus" zur "région de programme" - Territorialpolitischer Wandel in Frankreich
- Frankreich auf dem Weg vom Zentralismus zur Dezentralisierung?
- Grenzüberschreitende Probleme und Kooperation
- Regionale Beispiele
- Paris & Berlin - Hauptstadtporträts
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Die Gemeinden
Die in den Regionen sowie in den Departements erfolgte Machtkonzentration auf die jeweilige "Spitze", also den Regionalrats- und Generalratspräsidenten, findet sich auch in Frankreichs zahllosen Gemeinden [1] . Diese als "Bürgermeisterverfassung" bezeichnete Form der Allmacht der Gemeindeoberhäupter in ländlichen und städtischen Orten (Vincent Hoffmann-Martinot) resultiert zum einen von der meist langen Amtsdauer der jeweils vom Gemeinderat auf sechs Jahre gewählten Bürgermeister sowie deren Unterstützung durch stabile Gemeinderats-Mehrheiten.
Abbildung 21:
La Chapelle-sous-Brancion in Burgund (142 Ew.)- eine der typischen Kleinstgemeinden. Insgesamt zählt Frankreich heute noch 36.851 Einzelgemeinden, davon haben rd. 80 % weniger als jeweils 1000 Einwohner.
Internet-Quelle [2]
Zum anderen trägt das tradierte Notablensystem in Frankreich dazu bei. Aufgrund seiner Funktion als Mittler zwischen den Interessen seiner Gemeindemitglieder und den Zentralinstanzen genießt er das Vertrauen beider Seiten. Als häufig langjähriger Gemeindevorstand, der sich vor allem in ländlichen Gebieten, aber nicht nur dort, zusätzlich auf ein Netzwerk lokaler Honoratioren (meist Vertreter freier Berufe) stützen kann, versucht er, seine privilegierten Beziehungen zur Zentralmacht zu Gunsten seiner Gemeindebürger auszuschöpfen. Diese "belohnen" die Hilfe mit oft langjähriger "Treue" am Wahltag. Für "Paris" wiederum ist der Bürgermeister - wie mittlerweile auch die Generalrats- und Regionalratspräsidenten - ein Fürsprecher und Übermittler der von der Regierung und dem Parlament beschlossenen Maßnahmen.
Haupteinnahmequelle der Gemeinden ist ihr Anteil an den vier Kommunalen Steuern in Höhe von 33,5 Milliarden Euro im Jahre 2003, ein Betrag, der bei Weitem nicht ausreichend zur Deckung der lokalen Ausgaben ist und zu ständigen Forderungen der Bürgermeister nach höheren staatlichen Finanzzuweisungen führt.