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'Ständige Grenzverlagerungen seit dem Absolutismus'
 
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Ständige Grenzverlagerungen seit dem Absolutismus

 

Die Eroberung Elsass und Lothringens durch Frankreich: 

vor 1552 [1] , 1552 [2] , 1648 [3] , 1659 [4] , 1680 [5][6]

1681 [7] , 1697 [8] , 1736 [9] , 1793 [10] , 1798 [11]

Internet-Quelle [12]

 

Die Entwicklung im Zeitalter des Absolutismus ist sowohl in Frankreich als auch in Deutschland durch das Bemühen geprägt, das Territorium des Elsass und Lothringens der jeweiligen Nation einzuverleiben bzw. die vorhandenen Besitzungen zu festigen. Dies gelang angesichts einer äußerst komplexen Territorialstruktur nur in kleinen Schritten. So sicherte die deutsche Fürstenopposition im Vertrag von Chambord 1552/53 unter Führung von Moritz von Sachsen dem französischen König Heinrich II. für seine Unterstützung im Kampf gegenKaiser Karl V. [13] das "Reichsvikariat" über die Bistümer Metz, Toul und Verdun [14] zu. Damit gelangten diese unter die Herrschaft Frankreichs. Das Elsass gehörte hingegen bis zum Westfälischen Frieden [15] (1648) zum deutschen Einflussbereich. Erst das Abkommen von Münster 1648 führte zur systematischen Eingliederung der Provinz in das französische Königreich, mit Ausnahme von Straßburg, das den Status einer unabhängigen Republik hatte, und Mülhausen, das seit 1515 der Helvetischen Eidgenossenschaft angeschlossen war.

Abbildung 16:

 

 

 

 

 

 

 

 

Internet-Quelle 

Gleichwohl waren damit die Grenzen nicht endgültig festgelegt. Im Zeitraum von 1679-1697 wurden, ausgehend von den Bistümern Metz, Toul und Verdun, auf der Grundlage von kontroversen Rechtsansprüchen im Zuge der sog. Reunionen [16] <//a>[*] unter Ludwig XIV. weite Teile des pfälzischen und oberrheinischen Reichsgebietes besetzt und in das französische Königreich eingegliedert. 1681 wurde Straßburg von Ludwig XIV. erobert, womit die elsässische Hauptstadt französisch wurde und fortan der Rhein die Landesgrenze bildete. 1697 musste Frankreich im Frieden von Rijswijk zwar die rechtsrheinischen Reunionen an das Reich zurückgeben, die linksrheinischen, und damit das Elsass, blieben dagegen unter französischer Herrschaft. Mit der Französischen Revolution und während des napoleonischen Kaiserreiches wurden das Elsass und Lothringen endgültig in die französische Nation integriert. Mülhausen beschloss am 20. Januar 1798 seinen freiwilligen Anschluss an die Republik Frankreich. Auch nach dem Zusammenbruch des napoleonischen Reiches in der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) blieb die Rheingrenze bestehen. Um das europäische Gleichgewicht zu bewahren, wurde auf dem Wiener Kongress (1815) der Rhein als Grenze zwischen Deutschland und Frankreich bestätigt. Als nördliche Grenze zur Pfalz wurde die Lauter festgelegt.

Abbildung 17:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: F. A. Brockhaus AG

[*] Aneignung von Gebieten an der französischen Ost-Grenze, besonders im Elsass, durch Ludwig XIV., mit der Begründung, dass diese Gebiete zu den Friedensbeschlüssen von Münster (1648) an Frankreich abgetretenen Ländern gehört hätten.

Abbildung 18:

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: F. A. Brockhaus AG