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'Ehe als Sakrament'
 
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Ehe als Sakrament

Für die Menschen im Mittelalter und der Frühen Neuzeit hatte die Ehe sehr unterschiedliche Bedeutungen: als Allianz von materiellen Gütern und Status zweier Familien, als Beginn einer auf Dauer konzipierten und unter dem Segen Gottes stehenden Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, als Austritt aus der Familie, in der man großgeworden ist, und Gründung einer eigenen und durchaus auch als Chance auf eine dauerhafte emotionale Beziehung zwischen zwei Menschen.

 

Schon um 1500 gab es eine Fülle von Ratgebern, welche bei den wichtigen Entscheidungen in Sachen Ehe helfen sollten. Einer der bekanntesten ist wohl Albrecht von Eybs [1] Buch Ob einem manne sey zunemen ein eelichs weyb oder nicht von 1472. Eyb widerspricht allen Gegnern der Ehe und gibt seinen Lesern auch praktische Tipps: "So nun ein man ein weyb nemen will ist im baß zunemen ein iunckfraw dann ein wittibe [Wittwe] Als Apuleius schreibt: Wan ein iunckfraw die do hübsch ist frum und gut siten ob sie arm ist so hat sie doch ein gut heyrat gut Sie bringt zu de mane gut neü siten des gemütes ein hübsche gestalt des leibs die plumen der iugent und die iunckfrawschafft die do beleibt bey dem manne und nit widergeben noch vergolten mag werden" (hg. v. Helmut Weinacht, Darmstadt 1990, S. 57.)
Weitere Auszüge aus Eybs "Ehebüchlein" liegen als online-Edition (Auszug 1 [2] /Auszug 2 [3] ) vor.

 

Einen Anspruch auf Reglementierung der Ehe, die im Frühmittelalter weitgehend als eine "Familienangelegenheit" angesehen wurde, erhob vor 1800 vor allem die Kirche. Die wichtigsten Grundsätze der katholischen Ehelehre waren auf dem Konzil von Trient [4] (1545-1563) festgeschrieben worden. Sie hatten sich vorher in einem langen Prozess seit der frühen Christenheit herausgebildet und entwickelten sich auch danach stetig weiter.

Abbildung 4:

Albrecht Dürer, "Adam und Eva", (1507)

 

 

 

 

 

 

 

 

Internet-Quelle (http://web.uni-frankfurt.de)

 

Voraussetzung für eine Eheschließung nach der kirchlichen Lehre war die freie Entschei-dung von Braut und Bräutigam. Dies war ein rechtliches Erbe aus römischer Zeit. Wir wissen allerdings, dass die freie Entscheidung in der Praxis keine entscheidende Rolle spielte. Häufig zwangen die Eltern den Kindern ihren Willen auf. Auch die Kirche sah das "Ja, ich will" nur als ersten Schritt an; die Ehe an sich war vielmehr ein Sakrament, d.h. eine göttliche Gnade vermittelnde Handlung, über deren Regeln der in der Bibel offenbarte Wille Gottes entschied. Die wichtigsten Regeln waren die Unauflöslichkeit der Ehe, die Ausübung der Sexualität nur zur Fortpflanzung und die Aufrecherhaltung der Unterordnung der Frau unter ihren Ehemann. Die protestantische Kirche unterschied sich in diesen Grundfragen nur unwesentlich von der katholischen.

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Die Bibel über Ehe und Geschlechterverhältnis

"Und Gott der Herr baute ein Weib aus der Rippe, die er von dem Menschen nahm, und brachte sie zu ihm. Da sprach der Mensch: Das ist doch ein Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch; man wird sie Männin nennen, weil sie vom Manne genommen ist. Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und sie werden sein ein Fleisch."
(Genesis 2: 22-24)

"Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, es denn um der Hurerei willen, und freit eine andere, der bricht die Ehe."
(Matthäus 19: 9)


"Was denn Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden."
(Mattäus 19: 6)


"Die Frauen seien untertan ihrem Männern als dem Herrn. Denn der Mann ist des Weibes Haupt, gleichwie auch Christus das Haupt ist der Gemeinde, die er als seinen Leib erlöst hat."
(Paulus Epheser 5: 22-23)