- Bevölkerungsstruktur, Migration, Minderheiten
- Die sozialen und kulturellen Beziehungen Frankreichs und Deutschlands seit 1945
- Einleitung
- Von den Hugenotten zu Bonaparte - eine Geschichte voller Einflüsse
- Die republikanischen Werte im Konflikt mit dem Imperativ der Befreiung
- Das "normalisierte" Deutschland kann sich mit seiner Verfassung identifizieren
- Zivilgesellschaftliche Kooperation zwischen Deutschland und Frankreich
- Provinz zwischen Reich und Republik - Politische Mentalitäten in Deutschland und Frankreich 1918 bis 1933/36
- Das Jahr 1968 und die Folgen
- Begegnungen im Alltag
'Hegel legitimiert den preußischen Autoritarismus'
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Hegel legitimiert den preußischen Autoritarismus
Der preußische Autoritarismus und Militarismus prägten hinfort den vereinten deutschen Staat zutiefst, der sich unter dem harten Griff Bismarcks zum Vorreiter gegen jede revolutionäre Kraft entwickelte und vor allem die Sozialdemokratie bekämpfte. Der Fortbestand der aus der Vergangenheit überkommenen Fürstentümer machten aus diesem Deutschland eine Föderation mehr oder weniger absolutistischer Herrscher, jedoch keinen Nationalstaat, in dem sich demokratisch artikulierte der Staatsbürger, der citoyens artikulierte. So gerieten die Prinzipien der Demokratie und der auf revolutionärer Grundlage geschaffenen nationalen Einheit in Widerspruch zu den politischen Strukturen, die weiterhin gekennzeichnet waren von den herrschenden staatlichen-absolutistischen Interessen.
Zu diesem herrschenden Autoritarismus gesellte sich - legitimatorisch - die Staatsphilosophie Hegels [1] , dem die Anarchie der bürgerlichen Gesellschaft ein Graus war und für den konfligierende Interessen der Idee eines Allgemeininteresses unterzuordnen war, wie es im monarchischen Staat zum Ausdruck kam: "Wird dessen 'Idee' zum Prinzip der Sittlichkeit erhoben, so erhält die individuelle Existenz der Bürger nur in dem Maße Legitimation, als diese Existenz sich mit dem Ganzen zu vermitteln trachtet" (4). Und möglicherweise ist es gerade die Tatsache, dass die Geschichte den Deutschen die nationale Einigung verweigerte, die jenes Gefühl ethnischer Überlegenheit entstehen ließ, das immer wieder als Wesen der "deutschen Seele" beschworen wurde (5). Diese Besonderheit machte es möglich, dass sich der preußische Autoritarismus und Absolutismus so leicht vermengen konnte mit den Vorstellungen von Disziplin und Gehorsam gegenüber jenem übergeordneten Wesen, dem Staat. Dies gelang umso leichter, als es gerade diese Tugenden waren, die - zumindest in Teilen - die Schaffung der nationalen Einheit ermöglichten und die dieses Preußen-Deutschland zu einer Großmacht in der Mitte Europas aufsteigen ließen.
Um die enge Verbindung der "Tugenden" von Disziplin und Gehorsam mit den Vorstellungen von der (Staats-)Nation verstehen zu können, muss ein weiterer Aspekt in Erinnerung gerufen werden, der aus der Erfahrung von 1848 stammt:
- Die Bürgerrechte wurden nicht dem absolutistischen Staat entrissen und dieser wurde nicht zerstört zugunsten der Schaffung einer neuen Ordnung auf republikanischer und demokratischer Grundlage.
- Ganz im Gegenteil: Es war der absolutistische und autoritäre Staat, der es schließlich vermochte, die nationalen Wunschvorstellungen einer territorialen Lösung zuzuführen, indem er dem nationalen Territorium deutschsprachige Regionen hinzufügte: Elsass und Lothringen. Der Mangel an demokratischer Legitimität für diesen Akt wurde kompensiert durch die militärischen "Tugenden" und einen aggressiven Nationalismus.
- Ein Erbstück dieser Vorherrschaft des Staates über die bürgerlichen Freiheiten und Rechte zeigt sich noch in der Tatsche, dass es den Beamten bis heute verwehrt ist, das Streikrecht in Anspruch zu nehmen.
- Schließlich ist der deutsche Föderalismus, auch wenn er nach dem Zweiten Weltkrieg teilweise umgebaut wurde, im Wesentlichen das Erbe der Entstehung des deutschen Staates auf der Grundlage, der von Westfälischen Frieden geerbten Fürstenstaaten. Jedoch muss dieser Föderalismus auch verstanden werden als wichtiges Gegengewicht gegen einen zentralistischen Staat; er muss daher gewertet werden als ein positives Element der deutschen Verfassungsentwicklung.