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'Lebens- und Arbeitsbedingungen'
 
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Auf dem Weg zum Arbeitseinsatz



Quelle: DURAND, Yves: La captivité. Histoire des prisonniers de guerre français 1939-1945, Paris: Fédération nationale des Combattants Prisonniers de Guerre, 1980, p.130

Lebens- und Arbeitsbedingungen

Auch die westlichen Kriegsgefangenen, die ab Sommer 1940 nach Deutschland verbracht wurden, wurden zunächst noch überwiegend in der Landwirtschaft eingesetzt. Gerade auf die qualifizierten Arbeitskräfte unter ihnen konnte die deutsche Industrie aber nicht verzichten, so dass der "berufsrichtige" Einsatz der Franzosen in die Industrie forciert betrieben wurde. Kriegsgefangene waren ebenso wie zivile Zwangsarbeiter bald in allen Bereichen vom Handwerksbetrieb über die öffentliche Versorgung bis zu den Rüstungsbetreiben eingesetzt. Die Unternehmen mussten für die Arbeit der Kriegsgefangenen Löhne an die Wehrmacht abführen, von denen westliche Kriegsgefangene etwa die Hälfte, sowjetische Kriegsgefangene aber höchstens ein Viertel in Lagergeld ausbezahlt bekamen. In der Landwirtschaft wurde neben Unterkunft und Verpflegung ein schmaler Lohn gezahlt. Die Kriegsgefangenen selbst zogen den Einsatz beim Bauern der Arbeit in der Industrie oftmals vor, weil sie sich davon, nicht immer ganz zu Unrecht, eine menschlichere Behandlung und bessere Versorgung versprachen. Aber auch auf dem Lande waren die Arbeits- und Lebensbedingungen, einem weitverbreiteten Klischee zum Trotz, oft alles andere als idyllisch.

Eine Kriegsgefangenenbaracke

 


Quelle: DURAND, Yves: La captivité. Histoire des prisonniers de guerre français 1939- 1945, Paris: Fédération nationale des Combattants, 1980, S. 235  

Die mehr oder weniger großen Lager für die städtischen Arbeitskommandos wurden teils in umfunktionierten Gebäuden, Schulen, Hallen, oft in Baracken eingerichtet, die zum Teil mit Stacheldraht umzäunt waren und die die Gefangenen nur unter Bewachung, z.B. zum Arbeitsplatz hin und zurück verlassen durften. Wie im Stalag gehörten, zumindest in den größeren Kommandos, Zählappelle, Stuben- und Spindkontrollen, das sonntägliche Exerzieren etc. zum militärisch festgefügten Tagesablauf. Die auch aus Personalmangel verfügte "Auflockerung der Bewachung" für Franzosen Ende 1941/Anfang 1942 verschaffte den Kriegsgefangenen eine etwas größere Bewegungsfreiheit, z.B. sonntagnachmittägliche Freigänge und erstreckte sich auch auf symbolische Gesten, wie die widerrufliche und genau definierte Freigabe der Benutzung des Bürgersteigs. Sie wurde durch die Einbindung "französischer Kommando-Ältester" in die Verantwortung für ihre Kameraden erkauft. Das strenge Kontaktverbot zur Zivilbevölkerung und zu zivilen Landsleuten bestand auf dem Papier weiterhin, und sollte in erster Linie mögliche Fluchtbegünstigungen unterbinden. Es ließ sich aber kaum einhalten, weder auf dem Lande, wo der Gefangene oft verbotswidrig mit den Bauern am Tisch aß, noch in den Betrieben, wo ein Kontakt bei der Arbeit unvermeidlich war. Französische Kriegsgefangene waren überdies bei den deutschen Arbeitgebern beliebt, die ihnen durchaus auch verantwortliche Posten übertrugen und sie entsprechend entlohnten, als Leistungsprämien auch für Kriegsgefangene eingeführt wurden.

Verteilung von Päckchen des Roten Kreuzes
  

 

 Quelle: DURAND, Yves: La captivité. Histoire des prisonniers de guerre français 1939-1945, Paris: Fédération nationale des Combattants Prisonniers de Guerre, 1980, p. 206

Verpflegung und Kleidung waren entscheidende Aspekte des Überlebens. Die Gefangenen hatten zunächst nur die Kleidung zur Verfügung, die sie bei ihrer Gefangennahme im Sommer (!) 1940 am Leibe trugen. Vor allem in den Arbeitskommandos, die weniger gut von Hilfssendungen erreicht wurden, war die Versorgung mit Kleidung schon Ende 1942 so kritisch, dass sich bisweilen auch die Arbeitgeber um die behelfsmäßige Instandsetzung kümmerten. Die Ernährungslage war nur dank der Päckchen der Familien, der Regierung und des IKRK ausreichend, denn die vorgesehene Versorgung war karg: morgens gab es im Lager dünnen Tee- oder Kaffee-Ersatz dazu etwas Brot. An den Werktagen wurde im Betrieb oder im Lager mittags oder abends eine Suppe ausgegeben, die im Laufe der Zeit immer dünner wurde und meist aus Kohl, Kartoffeln, Graupen, Brennnesseln oder Steckrüben zubereitet wurde. Die jeweils andere Hauptmahlzeit bestand in einigen Fällen aus einer kalten Brotzeit mit etwas Margarine und Belag. Abgesehen von den schmalen Rationen entsprach auch die Qualität nicht dem, was die Franzosen, auch wenn sie aus einfachsten Verhältnissen kamen, gewohnt waren. Die Kriegsgefangenen konnten nicht rationierte Waren nur in den Verkaufstellen der Stalags oder in besonders autorisierten Geschäften kaufen, da sie kein deutsches Bargeld, sondern bis September 1944 nur "Lagermark" erhielten. Hunger litten die Kriegsgefangenen, bevor die gesamte Organisation der Verteilung von Päckchen und Hilfssendungen angelaufen war, und ab Juni 1944 mit dem Abbruch des Postverkehrs mit Frankreich nach der alliierten Landung. Die deutschen Rationen waren nun auf das äußerste reduziert und gegessen wurde alles, was irgendwie aufzutreiben war, auch schon einmal eine Katze oder Blumen von der Wiese.

Formular für Kriegsgefangenenpostkarte

 
Quelle: BORIES-SAWALA, Helga, Franzosen im "Reichseinsatz" Deportation, Zwangsarbeit, Alltag. Erfahrungen und Erinnerungen von Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern, Frankfurt/Main, Bern, New York: Lang 1996, Bd, 3, p. 228

So wichtig der materielle Gehalt der Päckchen war, so entscheidend war aber auch die affektive Bedeutung, die ihnen und den Briefen als Brücke zu Angehörigen und Freunden in Frankreich zukam. Wenn die Zeitzeugen überhaupt noch Überbleibsel aus dieser Zeit aufbewahrt haben, dann auf jeden Fall ein Bündelchen verschnürter Briefe. Die Gefangenen durften pro Monat zwei Briefe zu 25 Zeilen und 2 Postkarten zu 7 Zeilen schreiben und bekamen zu diesem Zweck besondere Vordrucke. Die Briefe unterlagen der Zensur und wurden sowohl von den deutschen wie den französischen Postkontrollstellen gelesen und ausgewertet. Die Post war oft mehr als 3 bis 4 Wochen unterwegs. Kriegsgefangene durften alle zwei Monate ein Paket von bis zu 5 kg und pro Monat 2 Päckchen zu 500 g oder eines zu 1000 g erhalten und schickten zu diesem Zweck Etiketten an ihre Familien. Natürlich war der Inhalt stark reglementiert. Zugelassen waren Schuhe, Wäsche, Lebensmittel, Süßwaren und Tabak, Körperpflegemittel, Kartenspiele und unbedenkliche Bücher; verboten dagegen alles, was eine Flucht hätte erleichtern können. Der Inhalt der französischen Päckchen ließ übrigens offenbar so manchen deutschen Wachmann schwach werden. Manchmal waren den Päckchen schon einige Dinge entnommen worden oder verschwanden bei der Spindkontrolle, manches diente dem Handel auf dem Schwarzmarkt. Eine gemeinsame Mahlzeit aus den Päckchen im kleinen Kreis der „popote“ – einer verschworenen Handvoll Kameraden - gehörte zu den Lichtblicken der Gefangenschaft.

Emile C. und ein Kamerad probieren vor der Baracke die soeben erhaltenen Boxhandschuhe aus
   


Quelle: BORIES-SAWALA, Helga, Franzosen im "Reichseinsatz" Deportation, Zwangsarbeit, Alltag. Erfahrungen und Erinnerungen von Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern, 3 Bde, Frankfurt/Main 1996, Bd. 3. P. 245

Es entwickelten sich auch eine Vielzahl kultureller Aktivitäten, die von den Betrieben und der Wehrmacht unterstützt wurden, um dem „Lagerkoller“ vorzubeugen. In den meisten größeren Lagern gab es zumindest ein Spielfeld für Ballsportarten, manchmal auch eine Halle. Ansonsten wurden Sportarten mit weniger Raumbedarf ausgeübt, wie Tischtennis, Boxen, Fechten oder Ringen. Einige Gruppen musizierten, malten oder spielten Theater, vom gelegentlichen Sketch unter Stubenkameraden oder im eigenen Arbeitskommando bis hin zum anspruchsvollen Theaterprogramm. Die Beschaffung und Aufbewahrung von Kostümen war allerdings heikel, konnten sie doch – nicht immer völlig zu Unrecht – als Vorbereitung eines Fluchtversuchs gewertet werden.

Das Wandbild zeigt einen französischen Kriegsgefangenen in einem Arbeitskommando im Hafen beim Entladen von Rundhölzern. Solche großformatigen Wandbilder mit Szenen aus dem Alltagsleben französischer Kriegsgefangener sind erst kürzlich in einem Bremer Hafenschuppen gefunden und geborgen worden. Vier von ihnen wurden restauriert und sind im Staatsarchiv Bremen zu sehen, eines (als Replik) im Mémorial pour la Paix in Caen.

 

 

Auf der untersten Ebene, in den einzelnen Kriegsgefangenen-Arbeitskommandos, bestanden die Strafmaßnahmen, die die Lagerleitung verhängen konnte, in kollektiven oder individuellen Schikanen. Z.B. dem Entzug der Etiketten für die begehrten Päckchen. Physische Übergriffe und Schläge waren in einigen Kommandos an der Tagesordnung. Fluchtversuche wurden streng geahndet und führten im Wiederholungsfall zur Einweisung in das Stalag 325 (Rawa-Ruska) in der Nähe von Lemberg/Lwow, wo zwischen im Juni und November 1942 ca. 13.000 Gefangene unter menschenunwürdigsten Umständen interniert waren. In jedem Wehrkreis gab es außerdem Disziplinarkommandos, in denen die Arbeits- und Lebensbedingungen besonders hart waren und die Gefangenen mit den knappen Lagerrationen auskommen mussten, weil sie weder Päckchen noch Post erhielten. Diebstähle wurden, auch wenn es sich nur um unbedeutende Werte handelte, dann vor das Militärgericht gebracht, wenn sie wegen der "Ausnutzung kriegsbedingter Umstände" als "besonders verwerflich" eingestuft wurden: das war z.B. auch immer dann der Fall, wenn die Gefangenen bei Räumarbeiten zerstörten Häusern etwas "mitgehen" ließen. Auch Verstöße gegen das Kontaktverbot mit deutschen Frauen kamen vor das Kriegsgericht und gehörten zu den dort am häufigsten verhandelten Straftatbeständen, für die theoretisch auch die Todesstrafe verhängt werden konnte.

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