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'Document 15'
 
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Der bayerische König Ludwig II. trägt dem preußischen König die Kaiserwürde an:

"Nach dem Beitritte Süddeutschlands zu dem deutschen Verfassungsbündnis werden die Euer Majestät übertragenen Präsidialrechte über alle deutschen Staaten sich erstrecken. Ich habe mich zu deren Vereinigung in einer Hand in der Überzeugung bereit erklärt, dass dadurch den Gesamtinteressen des deutschen Vaterlandes und seiner verbündeten Fürsten entsprochen werde, zugleich aber in dem Vertrauen, dass die dem Bundespräsidium nach der Verfassung zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines Deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde als Rechte bezeichnet werden, welche Euer Majestät im Namen des gesamten deutschen Vaterlandes auf Grund der Einigung der Fürsten ausüben. Ich habe mich daher an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage gewendet, gemeinschaftlich mit mir bei Euer Majestät in Anregung zu bringen, dass die Ausübung der Präsidialrechte des Bundes mit der Führung des Titels eines deutschen Kaisers verbunden werde."

(Zit. nach: Hans Rall, König Ludwig II. und Bismarcks Ringen um Bayern 1870/71, München 1973, S. 160-161)

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